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Was erwartet die Bewohner Deutschlands ab Juni 2025?

Was erwartet die Bewohner Deutschlands ab Juni 2025?

Ab dem 1. Juni 2025 treten in Deutschland neue Mutterschutz-Regelungen für Frauen in Kraft, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben

Bisher galt der Mutterschutz (Mutterschutzregelung) nur für Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche. Nun haben Frauen Anspruch auf eine Erholungszeit, deren Dauer vom Schwangerschaftsalter abhängt:

  • ab der 13. Woche – 2 Wochen;
  • ab der 17. Woche – 6 Wochen;
  • ab der 20. Woche – 8 Wochen.

Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Frau nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung beschäftigen, die sie jederzeit widerrufen kann. Dies gibt den Frauen Zeit für die körperliche und seelische Erholung nach dem Verlust ihres Kindes.

Außerdem gibt es ein viermonatiges Kündigungsverbot für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, was ihre Arbeitsrechte zusätzlich schützt.

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich in Deutschland die Regeln für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug

Stromversorgung beim Umzug

Die neuen Regelungen heben die Möglichkeit auf, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln. Wenn Sie zum Beispiel am 1. August umziehen und erst am 31. August daran denken, einen neuen Vertrag abzuschließen, wird automatisch der Tarif des Grundversorgers (Grundversorgung) angewendet, der in der Regel teurer ist als andere.

Zudem ist der vorherige Bewohner verpflichtet, seinen Stromvertrag rechtzeitig zu kündigen, um rechtliche und finanzielle Probleme durch doppelte Verträge für denselben Zähler zu vermeiden.

Die neuen Regeln verpflichten die Anbieter außerdem, die Kunden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen auf den neuen Anbieter umzustellen, sofern alle Fristen für die Kündigung des bisherigen Vertrags eingehalten wurden. Das erleichtert den Wechsel zu einem neuen Anbieter und erhöht die Transparenz des Strommarktes.

Am 9. Juni wird in Deutschland Pfingstmontag (Pfingsten) gefeiert

Pfingstmontag

Am 9. Juni 2025 ist in Deutschland ein offizieller Feiertag zu Ehren des Pfingstmontags. Die meisten Geschäfte werden geschlossen sein, aber Supermärkte in Verkehrsknotenpunkten, wie z. B. Denn’s Biomarkt in Berlin (Bahnhöfe Gesundbrunnen, Zoo und Ostbahnhof), sind von 08:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. In vielen Regionen finden festliche Gottesdienste, Prozessionen und Märkte statt. In Berlin – Karneval der Kulturen vom 6. bis 9. Juni und die Steglitzer Woche vom 23. Mai bis 9. Juni im Bäkepark.

Um die langen Wochenenden in Berlin interessant zu gestalten, kann man den Karneval der Kulturen vom 6. bis 9. Juni und die Steglitzer Woche vom 23. Mai bis 9. Juni im Bäkepark besuchen.

Ab dem 1. Mai wurden die Mindestlohnsätze in der Altenpflege erhöht

Altenpflege

In Deutschland wurden ab dem 1. Mai 2025 die Mindestlohnsätze für Beschäftigte in der Altenpflege erhöht. Qualifizierte Pflegekräfte erhalten mindestens 19,50 € pro Stunde, Fachkräfte mit Ausbildung – 16,50 €, und ungelernte Hilfskräfte – 15,50 €. Ab dem 1. Juli steigen die Sätze weiter: auf 20,50 €, 17,35 € und 16,10 € entsprechend. Ab Juli erhalten die Beschäftigten zudem 9 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

„Gala Baluwana“ im Herzen Berlins

Multi Cook

In Berlin, im Bezirk Friedrichshain, wurde ein neues Geschäft für Tiefkühlprodukte Multi Cook („Gala Baluwana“) eröffnet, das die zweite Filiale der ukrainischen Franchise in Deutschland ist. Das Sortiment umfasst 72 Positionen, darunter besonders beliebte Kirsch-Vareniki, Pelmeni und Pfannkuchen. Eine Besonderheit des Geschäfts sind Videoanleitungen auf den Verpackungen zur Vereinfachung der Zubereitung der Gerichte. Das Geschäft ist sogar sonntags geöffnet und bietet kostenlosen Versand bei Bestellungen ab €100 (in Zukunft ist geplant, die Schwelle im Stadtteil Friedrichshain auf €50 zu senken).

Die ukrainische Regierung hat neue Regelungen zur Anrechnung von Arbeitszeiten im Ausland beschlossen

Arbeitszeiten im Ausland

Das ukrainische Kabinett hat eine neue Regelung beschlossen, die es ermöglicht, offizielle Arbeitszeiten im Ausland auf die Rentenversicherungszeiten anzurechnen. Dies betrifft nicht nur Länder mit bilateralen Abkommen, sondern auch solche ohne derartige Abkommen. Zur Bestätigung der Arbeitszeiten müssen offizielle Dokumente wie Bescheinigungen oder Nachweise über Beitragszahlungen vorgelegt werden. Liegen keine Dokumente vor, wird der Rentenfonds über das Außenministerium der Ukraine die ausländischen Stellen kontaktieren. Außerdem ist eine deklarative Bestätigung der Arbeitszeiten bis 1992 vorgesehen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. Mai 2025.


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