Einstiegsgeld ist ein monatlicher Zuschuss vom Jobcenter für Menschen, die aus dem Bürgergeld-Bezug in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Selbstständigkeit wechseln. Die Förderung kann bis zu 24 Monate gezahlt werden und hat keinen Einfluss auf Ihre regulären Leistungen (Bürgergeld): Sie wird zusätzlich gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. In der Regel wird sie auch weitergezahlt, wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht.
Diese Unterstützung soll in der Anfangszeit helfen, wenn das Einkommen noch unsicher ist und die Hauptleistung bereits eingestellt wurde. Sie ist besonders hilfreich, wenn man schon arbeitet, das erste Gehalt aber erst nach einem Monat kommt.
Das Jobcenter möchte Menschen dabei unterstützen, wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen: finanzielle Abhängigkeit zu verringern, den Einstieg in einen neuen Job oder in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Auch wenn der neue Job zunächst nicht viel mehr einbringt als das Bürgergeld, schafft Einstiegsgeld Motivation und Stabilität in der Übergangszeit. Die Unterstützung gilt auch für Teilzeitstellen oder den Start eines eigenen Unternehmens.
Wer kann Einstiegsgeld bekommen?
Diese Förderung gibt es nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie beziehen aktuell Bürgergeld (ALG II) zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vollständig vom Bürgergeld leben oder es nur als Aufstockung bekommen.
- Sie planen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Der Antrag wird vor Beginn der neuen Tätigkeit gestellt.
- Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter ist überzeugt, dass Sie gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
🔑 Wichtig
Einstiegsgeld ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung des Jobcenters. Eine gute Kommunikation mit Ihrer Integrationsfachkraft ist daher sehr wichtig.
Beispielhafte Höhe des Einstiegsgeldes
Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab. In der Basisvariante kann es bis zu 50 % Ihres Bürgergeldes betragen.
Zusätzlich sind Aufschläge möglich:
- +20 %, wenn Sie länger als 2 Jahre arbeitslos waren oder länger als 6 Monate und besondere Vermittlungshemmnisse haben – zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen oder soziale Probleme.
- +10 % für jedes erwachsene Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Familie, die mit Ihnen zusammenlebt und berücksichtigt wird).
💡 Beispiel
Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, seit zwei Jahren arbeitslos.
Die Integrationsfachkraft legt einen Grundbetrag von 50 Prozent (= 281,50 Euro) fest, angepasst an die persönliche Situation.
1. Aufschlag: 112,60 Euro für die zweijährige Arbeitslosigkeit.
2. Aufschlag: 56,30 Euro pro Kind (= 112,60 Euro).
Die Gesamtsumme des Einstiegsgeldes beträgt 506,70 Euro pro Monat.
Die Gesamthöhe des Einstiegsgeldes darf nicht überschreiten den maximal zulässigen Betrag von 563,00 Euro pro Monat. Die Dauer der Zahlung wird individuell festgelegt und vom Jobcenter bestimmt.
Wie beantragt man Einstiegsgeld?
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Jobcenter
Besprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft, ob die Voraussetzungen für Einstiegsgeld vorliegen. Bei geplanter Selbstständigkeit bereiten Sie bitte einen Businessplan und eine Einkommensprognose vor. Sie erhalten ein persönliches Antragsformular für Einstiegsgeld. Das ist der erste notwendige Schritt.
- Stellen Sie den Antrag vor Arbeitsbeginn
Der Antrag kann persönlich oder über das Online-Portal gestellt werden. Wichtig: Er muss gestellt werden, bevor die Arbeit oder Selbstständigkeit offiziell beginnt. Zusammen mit dem ausgefüllten Formular muss der noch nicht unterschriebene Arbeitsvertrag eingereicht werden.
- Warten Sie auf die Entscheidung des Jobcenters
Nachdem alle Unterlagen geprüft wurden, entscheidet das Jobcenter im Rahmen seines Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld, daher ist die Rolle der Integrationsfachkraft entscheidend.
- Erhalten Sie die monatlichen Zahlungen
Nach einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich überwiesen. Auch wenn Bürgergeld nicht mehr gezahlt wird, läuft Einstiegsgeld im bewilligten Zeitraum weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben:
- eine Kopie des Arbeitsvertrags (Arbeitsvertrag);
- das ausgefüllte Antragsformular für Einstiegsgeld (stellt das Jobcenter aus);
- falls nötig – Nachweis über die Bedarfsgemeinschaft und andere Unterlagen, die die Höhe der Aufschläge beeinflussen (z. B. Einkommensnachweise).
Wenn Sie eine Selbstständigkeit planen:
- aktueller Lebenslauf (CV);
- Businessplan mit Finanzplan;
- Ertragsvorschau für mindestens 3 Jahre;
- Gewerbeanmeldung;
- Fachgutachten zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens – meist von der Industrie- und Handelskammer (IHK/Handwerkskammer) oder einem Berater.
Einstiegsgeld ist mehr als nur eine Zahlung – es ist eine Motivation und Hilfe für den Start in eine neue Phase. Wenn Sie planen, wieder zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen, besprechen Sie diese Möglichkeit mit dem Jobcenter. Auch wenn der Betrag nicht sehr hoch ist, kann er eine wichtige Unterstützung in der Übergangszeit sein.
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