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Was wird sich für Ukrainer und Einwohner Deutschlands in den Jahren 2026–2027 ändern?

Was wird sich für Ukrainer und Einwohner Deutschlands in den Jahren 2026–2027 ändern?

Sozialleistungen, Löhne, Grenzen und Schutz für Ukrainer – in den nächsten zwei Jahren wurden eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Der Mindestlohn steigt, das Bürgergeld bleibt ohne Erhöhung, die EU führt ein neues Ein-/Ausreisesystem ein, und der vorübergehende Schutz für Ukrainer wurde bis 2027 verlängert.


📊 Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €

In der Sitzung am 27. Juni 2025 beschloss die Mindestlohnkommission eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns.

  • Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde und ab dem 1. Januar 2027 – 14,60 Euro.
  • Das bedeutet einen Anstieg um 8,42 % im ersten Jahr und weitere 5,04 % im darauffolgenden Jahr.
  • Insgesamt steigt der Mindestlohn um 13,88 % – die größte von den Sozialpartnern vereinbarte Erhöhung seit Einführung dieser Regelung.

💶 Bürgergeld bleibt 2026 ohne Erhöhung

Die Bundesregierung hat beschlossen: Die Regelsätze für Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe steigen im Jahr 2026 nicht.

  • Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 € im Monat, für Kinder und Familien bleiben die aktuellen Beträge bestehen.
  • Die Entscheidung muss noch am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passieren.
  • Es ist das letzte Jahr nach dem alten Berechnungssystem: Ab 2027 ist ein neues Verfahren zur Festlegung der Leistungen geplant.

✈️ EU führt neues Ein-/Ausreisesystem (EES) ein

Ab dem 12. Oktober 2025 tritt in der EU das digitale Grenzkontrollsystem Entry/Exit System (EES) in Kraft, das das Stempeln von Pässen ersetzt.

  • Es erfasst Reisedaten, biometrische Daten und Informationen aus den Dokumenten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in 29 europäische Länder.
  • Das EES soll schnellere Kontrollen ermöglichen, Überschreitungen der Aufenthaltsdauer aufdecken und Betrug verhindern.
  • Die vollständige Einführung ist bis zum 10. April 2026 vorgesehen, danach werden Passstempel abgeschafft.

🇺🇦 EU verlängert vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis 2027

Am 13. Juni 2025 stimmten die EU-Mitgliedstaaten einstimmig dafür, die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für mehr als 4 Millionen ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2027 zu verlängern.

  • In Deutschland hat das Bundesinnenministerium (BMI) seine Empfehlungen bereits aktualisiert: Der vorübergehende Schutz gilt bis zu diesem Datum.
  • Die formelle rechtliche Festlegung (Fortgeltungsverordnung), die die Aufenthaltstitel automatisch verlängern wird, ist noch nicht veröffentlicht, wird aber in Kürze erwartet.

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