Ab dem 1. Dezember 2025 ändert sich in Berlin das Verfahren für die Aufnahme aller Ukrainer, die neu in die Stadt kommen.
Alle neu ankommenden ukrainischen Staatsangehörigen müssen sich zuerst im Ankunfts-Informationszentrum unter der Adresse Oranienburger Straße 285 (Haus 22, U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik) melden.
Das Zentrum ist rund um die Uhr und ohne Ruhetage geöffnet.
Diese Regeln gelten auch für Personen:
- die eine Unterkunft benötigen oder bei Bekannten wohnen können;
- die bereits früher in Berlin oder Deutschland gelebt haben und zurückgekehrt sind;
- die ein Hausverbot in bestimmten LAF-Unterkünften haben.
Ablauf im Informationszentrum:
- Sie registrieren sich in Haus 22 und füllen ein kurzes Anmeldeformulars aus.
- Bei Bedarf kann eine vorübergehende Schlafmöglichkeit bereitgestellt werden.
- Ärztinnen und Ärzte führen eine grundlegende medizinische Untersuchung durch (keine vollständige medizinische Untersuchung, nur das Wichtigste).
- Tiere dürfen nicht in das Zentrum mitgebracht werden; deshalb muss vorab eine vorübergehende Unterbringung organisiert werden.
Weitere Registrierung – in Tegel (TXL)
Nach der Erstregistrierung im Infopoint an der Oranienburger Straße erfolgt die weitere Registrierung im Verwaltungszentrum des LAF in Tegel.
So läuft es ab:
- Sie werden mit einem offiziellen Shuttlebus vom Ankunftszentrum abgeholt.
- Für die Registrierung ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich (diese erfolgt durch die Mitarbeitenden des Infopoints an der Oranienburger Str.).
- Die Registrierung findet werktags ab 08:00 Uhr statt.
- Eine eigenständige Anreise nach Tegel ist nicht mehr möglich – nur über das Ankunftszentrum an der Oranienburger Straße und den offiziellen Shuttle.
Wenn Sie keine Unterkunft benötigen
Auch wenn Sie nicht im Ankunftszentrum übernachten, müssen Sie am nächsten Tag zum Zentrum kommen, um den Morgenshuttle um 7:30 Uhr zu nehmen.
Wichtig: Eine Vorsprache in Tegel ohne vorherige Anmeldung am Standort KBN -Oranienburger str ist nicht mehr möglich.
Unterbringung nach der Registrierung
Nach Abschluss der Registrierung weist das LAF Personen in verfügbare Unterkünfte zu:
- in dezentralisierte Gemeinschaftsunterkünfte;
- in Partnerhotels (falls erforderlich).
Personen, die Pflege benötigen, erhalten Unterstützung bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen.
Was nach der Ankunft zu erledigen ist
Nach der Registrierung müssen Sie unbedingt:
- Einen Antrag auf Sozialleistungen oder Bürgergeld stellen: Das LAF teilt Ihnen mit, welches Sozialamt oder Jobcenter zuständig ist.
- Den Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 stellen: Dies erfolgt selbstständig über die Webseite der LEA (Ausländerbehörde).
Unterstützung im Beratungszentrum „LARU“
Bei der Antragstellung für Sozialleistungen oder Bürgergeld können Sie sich an unser Beratungszentrum LARU wenden:
Adresse: Am Treptower Park 14, 12435 Berlin
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 10:00–17:00
Mittagspause: 13:00–14:00
Samstag und Sonntag: geschlossen
Dies sind erhebliche Änderungen. Wir empfehlen, die Aktualisierungen in unserem Telegram-Kanal und auf unserer Instagram-Seite zu verfolgen.