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Gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Gesetzliche Sozialversicherung – ist ein Sozialschutzsystem, das alle Arbeitnehmer und die meisten Selbstständigen umfasst. Es bietet einen wirksamen Schutz vor den wichtigsten Lebensrisiken und deren Folgen, wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit. Das System soll ein minimales Lebensniveau für alle Bürger sichern. Es wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert und teilweise vom Staat unterstützt.

Im Folgenden betrachten wir die verschiedenen Arten der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Rentenversicherung

   

Dies ist ein Sozialschutzsystem, das Rentenzahlungen gewährleistet.

In Deutschland gibt es drei Hauptarten der Rentenversicherung:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – ist für alle offiziell Beschäftigten verpflichtend und sichert Rentenzahlungen im Alter, bei Erwerbsminderung durch Krankheit, Unfall oder Behinderung sowie im Falle des Verlusts des Hauptverdieners.
  • Betriebliche Altersversorgung (BAV) – ein freiwilliges System, das Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter einführen können.
  • Private Altersvorsorge (Private Altersvorsorge) – eine freiwillige kapitalgedeckte Versicherung, die eine Person selbst abschließt, um zusätzliche finanzielle Unterstützung im Alter zu erhalten.

Die Rentenversicherung bietet mehrere Arten von Leistungen:

  • Altersrente (Altersrente) – wird nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.
  • Erwerbsminderungsrente (Erwerbsminderungsrente) – wird für Personen gewährt, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
  • Hinterbliebenenrente (z. B. Witwenrente) (Hinterbliebenenrente) – wird an Angehörige eines verstorbenen Rentners gezahlt.
  • Grundsicherung im Alter (Grundsicherung) – für diejenigen vorgesehen, die nicht über die erforderliche Mindestversicherungszeit (weniger als 5 Jahre Beitragszahlungen) verfügen.

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf eine Rente:

  • Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben (derzeit 67 Jahre).
  • Personen, die mindestens 5 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
  • Menschen mit vollständiger oder teilweiser Erwerbsminderung.
  • Personen mit mehr als 45 Jahren Beitragszeit können ab 63 Jahren ohne Rentenkürzung in den Ruhestand gehen.
  • Beschäftigte in besonders gefährlichen Berufen können unter bestimmten Bedingungen früher in Rente gehen (z. B. Bergleute, Feuerwehrleute).

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Der Beitragssatz beträgt 18,6% des Bruttoeinkommens, davon zahlen 9,3% der Arbeitnehmer und 9,3% der Arbeitgeber.

Je länger eine Person Beiträge zahlt und je höher ihr Einkommen (und somit die Beitragssumme), desto höher wird ihre zukünftige Rente sein.

Das Rentenalter in Deutschland steigt schrittweise an:

  • Menschen, die nach 1964 geboren wurden, können frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen.
  • Personen, die vor 1947 geboren wurden, gingen mit 65 Jahren in Rente.
  • Wer zwischen 1947 und 1964 geboren wurde, erreicht das Rentenalter schrittweise, wobei es sich jedes Geburtsjahr um 1–2 Monate verlängert.
  • Bis 2060 könnte das Rentenalter aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der finanziellen Belastungen des Systems auf 69 Jahre steigen.

Krankenversicherung (Krankenversicherung)

Die Krankenversicherung in Deutschland ist die wichtigste Form der sozialen Absicherung. Sie ermöglicht allen Bewohnern den Zugang zu medizinischer Versorgung im Krankheitsfall – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Sie deckt auch viele medizinische Kosten ab (z. B. Zahnbehandlungen), Rehabilitationskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können und kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber erhalten, zahlt Ihnen die Krankenkasse als Ausgleich ein Krankengeld (Krankengeld). Um dieses Recht sicherzustellen, wurde 2009 die Krankenversicherungspflicht eingeführt. Diese ist im § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt und besagt, dass jede in Deutschland lebende Person eine Krankenversicherung haben muss.


📖 Mehr über die Krankenversicherung in Deutschland erfahren Sie in unserem Artikel.


Die Krankenversicherung ist für alle verpflichtend, die ein Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze haben: der allgemeinen (im Jahr 2024 69.300 Euro pro Jahr) oder der speziellen (62.100 Euro pro Jahr). Wenn dieses Limit überschritten wird, kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gewählt werden. Eine der beiden Optionen muss gewählt werden – auf eine Krankenversicherung komplett zu verzichten, ist nicht möglich.

Es gibt zwei Arten von Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Diese Versicherung steht in der Regel allen Antragstellern offen.

  • Verpflichtend für Personen mit einem Einkommen unterhalb der festgelegten Grenze.
  • Deckt grundlegende medizinische Leistungen ab: Arztbesuche, Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, Krankengeldzahlungen.
  • Kinder und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind ohne zusätzliche Kosten durch die Familienversicherung mitversichert.
  • Die Beiträge betragen 14,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3% zahlen.

Private Krankenversicherung (PKV): Diese Option steht bestimmten Berufsgruppen mit hohem Einkommen offen (im Jahr 2024 ab 69.300 Euro).

  • Verfügbar für Personen mit hohem Einkommen: Beamte, Selbstständige, Unternehmer und gut verdienende Angestellte.
  • Die Kosten hängen vom Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungsumfang ab.
  • Ermöglicht kürzere Wartezeiten für Arzttermine und eine größere Auswahl an Fachärzten.
  • Jedes Familienmitglied muss separat versichert werden.

Pflegeversicherung – Versicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit

Pflegeversicherung

Diese Art der Versicherung hilft Ihnen, wenn Sie im Alter oder aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr für sich selbst sorgen können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Pflegeversicherung bietet sowohl finanzielle Unterstützung als auch Beratungsleistungen.

Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung haben, ist die Pflegeversicherung automatisch in Ihre Krankenversicherung (Krankenversicherung) integriert. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Wenn Sie hingegen privat krankenversichert sind, müssen Sie zusätzlich eine private, verpflichtende Pflegeversicherung abschließen.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

In Deutschland gibt es zwei Arten dieser Versicherung:

  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Sie ist für alle Arbeitnehmer automatisch enthalten und wird vom Arbeitgeber finanziert. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Falle einer Verletzung am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur oder von der Arbeit sowie bei Berufskrankheiten. Falls ein Arbeitnehmer eine Verletzung oder Berufskrankheit erleidet, muss er dies seinem Arbeitgeber melden, der die Informationen an den Unfallversicherungsträger weiterleitet. Diese Versicherung gilt jedoch nicht in der Freizeit, im Urlaub oder im Ausland.
  • Private Unfallversicherung (private Unfallversicherung). Zusätzlich zu den Basisleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie weltweiten Schutz rund um die Uhr, auch in der Freizeit und im Urlaub. Diese Versicherung kann auch von Personen genutzt werden, die keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben, wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen/-männer. Die private Unfallversicherung ersetzt die gesetzliche nicht, sondern ergänzt sie lediglich.

Arbeitslosenversicherung – Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenversicherung

Für offiziell Beschäftigte ist die Arbeitslosenversicherung automatisch enthalten. Der Arbeitgeber zieht monatlich 1,3% von Ihrem Gehalt ab und überweist zusammen mit seinem eigenen Beitrag von 1,3% die Summe an den Versicherungsfonds. Sie müssen diese Versicherung nicht separat beantragen oder bezahlen. Allerdings werden Leistungen nur an diejenigen gezahlt, die ihren Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben (z. B. durch betriebsbedingte Kündigung).

Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes können Sie Arbeitslosengeld I (Arbeitslosengeld I) beantragen. Um dieses zu erhalten, müssen Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet haben.

Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung hängt von der Beschäftigungsdauer in den letzten 5 Jahren ab, und nach dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich das Alter berücksichtigt.

Die folgende Staffelung gilt:

Beschäftigungszeit (Versicherungszeit):

  • ab 12 Monaten – Anspruch auf Arbeitslosengeld für 6 Monate;
  • ab 16 Monaten – Anspruch auf 8 Monate;
  • ab 20 Monaten – Anspruch auf 10 Monate;
  • ab 24 Monaten – Anspruch auf 12 Monate.

Arbeitslose erhalten Arbeitslosengeld in Höhe von 60% ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes im Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Wenn der Arbeitslose oder sein Ehepartner mindestens ein Kind zu versorgen hat, erhöht sich das Arbeitslosengeld auf 67%.

Selbstständige müssen diese Versicherung selbstständig abschließen (sie ist nicht verpflichtend, aber empfohlen).

Folgen des Fehlens einer Pflichtversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland ist verpflichtend, und deren Fehlen kann zu finanziellen Schwierigkeiten, Problemen mit medizinischer Versorgung oder der Altersvorsorge sowie zu Strafen führen. Beispielsweise stellt das Fehlen einer Krankenversicherung einen Gesetzesverstoß dar, da sie für alle verpflichtend ist. Falls Sie nicht versichert waren, häufen sich Beitragsschulden an, die Sie mit Säumniszuschlägen nachzahlen müssen. Außerdem ist eine gültige Krankenversicherung eine Voraussetzung für den Erhalt oder die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine Pflichtbeiträge für Sie entrichtet, drohen ihm hohe Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen.

Ohne eine Arbeitslosenversicherung ist es nicht möglich, Arbeitslosengeld I zu erhalten. Falls Sie arbeitslos werden, müssen Sie Bürgergeld beantragen, das strengere Bedingungen hat.

Selbstständige, die sich der Zahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen entziehen, können Mahnungen mit Nachzahlungsforderungen und Säumniszuschlägen erhalten.

Daher zieht Ihr Arbeitgeber automatisch Beiträge für alle Arten der Pflichtversicherung ab, wenn Sie angestellt sind. Falls Sie selbstständig sind, müssen Sie die meisten Beiträge selbst entrichten. Für Arbeitslose, die beim Jobcenter gemeldet sind, werden die wichtigsten Versicherungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bereits vom Staat übernommen, sodass keine zusätzliche Versicherung erforderlich ist.

Es ist wichtig, eine Pflichtversicherung rechtzeitig abzuschließen, um finanziell und sozial abgesichert zu sein.


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