Die allgemeine Schulpflicht (Schulpflicht) besteht in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert und wurde mehrfach reformiert. Ihr Ziel ist es, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu bieten und eine Grundlage für das zukünftige Leben und die berufliche Laufbahn zu schaffen.
Alle Kinder, deren Eltern in Deutschland wohnen oder dort gemeldet sind, sind schulpflichtig. Ukrainische Geflüchtete sind davon nicht ausgenommen.
📌 Die Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der Bundesländer verankert (z. B. in Berlin – Schulgesetz vom 26. Januar 2004). Die Rechte der Schüler umfassen den Zugang zur Bildung, die Pflichten beinhalten den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch.
Alter und Dauer der Schulpflicht in Berlin
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Die Schulpflicht beginnt mit 6 Jahren. In Berlin besuchen alle Kinder die Grundschule (Grundschule), die von der 1. bis zur 6. Klasse dauert, also etwa vom 6. bis zum 12. Lebensjahr. Zu Beginn jedes Schuljahres müssen alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt sind oder es werden, eingeschult werden.
Danach wechseln die Schüler in unterschiedliche weiterführende Schulen:
- Hauptschule — dauert bis zur 9. Klasse, vermittelt eine Grundbildung und ist stärker praxisorientiert. Absolventen wechseln meist in eine Berufsschule oder beginnen eine Ausbildung.
- Realschule — dauert bis zur 10. Klasse, bietet ein erweitertes Bildungsangebot. Absolventen haben mehr Möglichkeiten: eine Ausbildung mit besseren Chancen, den Übergang in eine Fachoberschule oder sogar ins Gymnasium, um das Abitur zu erwerben.
- Gymnasium — dauert je nach Bundesland bis zur 12. oder 13. Klasse. Es ist auf theoretisches Wissen ausgerichtet und bereitet auf ein Studium vor. Es endet mit dem Abitur, das den Zugang zu Hochschulen ermöglicht.
Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel 9–10 Jahre, also bis zum Ende der 10. Klasse. Sie kann früher enden, wenn ein Schüler das Abitur erwirbt oder eine Berufsausbildung beginnt.
Anschließend beginnt für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren die Berufsschulpflicht. Diese kann in verschiedenen Formen erfüllt werden:
- in einer Berufsschule;
- während einer dualen Ausbildung (Kombination von Praxis im Betrieb und Unterricht in der Berufsschule);
- in Form von Vollzeitlehrgängen (vollwertige berufliche Bildungsgänge oder Vorbereitungskurse).
Diese Phase dauert in der Regel etwa drei Jahre und soll die Jugendlichen auf den Beruf vorbereiten.
Nach der 10. Klasse fällt die Entscheidung über den weiteren Weg oft schwer. Deshalb wird ab dem Schuljahr 2025/26 in Berlin ein verpflichtendes 11. Schuljahr für alle Schüler unter 18 Jahren eingeführt.
Das Pflichtschuljahr kann auf drei Arten erfüllt werden:
- durch den Besuch einer weiterführenden Schule oder Berufsfachschule;
- durch eine duale Ausbildung (Berufsausbildung, Fachschule);
- durch andere Optionen, z. B. Freiwilligendienste.
Um bei der Entscheidung zu helfen, nehmen ab dem Schuljahr 2024/25 alle Schüler der 10. Klassen verpflichtend an einer Berufsorientierungsberatung teil (Februar–Mai). Eltern können an den Gesprächen teilnehmen.
Wer nach der 10. Klasse keinen konkreten Plan hat, besucht automatisch das Programm IBA-Praxis an einer Stammschule, das praxisorientierten Unterricht bietet.
Ziel dieses Systems ist es, jedem Jugendlichen den Erwerb einer passenden schulischen oder beruflichen Qualifikation zu ermöglichen.
Gilt die Schulpflicht auch für ukrainische Kinder und wie läuft die Einschulung in Berlin ab?
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Seit 2005 gilt die Schulpflicht auch für Kinder von Geflüchteten. Für ukrainische Kinder gilt sie seit dem Schuljahr 2022/23. In Berlin beginnt die Schulpflicht unmittelbar nach der Ankunft: Innerhalb von 6 Monaten muss das Kind eine Schule besuchen.
Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sind auch ohne Deutschkenntnisse schulpflichtig. Für sie gibt es Willkommensklassen — kleine Gruppen zum Spracherwerb und zur Eingewöhnung ins Schulleben. Diese Klassen besuchen in der Regel Kinder ab 8 Jahren, und die Teilnahme dauert höchstens ein Jahr. Parallel dazu werden die Schüler schrittweise in den Regelunterricht integriert.
Kinder im Alter von 6–7 Jahren gehen sofort in die „Schuleingangsphase“, die der 1.–2. Klasse entspricht. Der Unterricht an staatlichen Schulen ist kostenlos.
Für die Einschulung müssen Eltern nach der Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgeramt das zuständige Schulamt aufsuchen. Dort wird ein Sprachtest durchgeführt, eine schulärztliche Untersuchung organisiert und eine altersgerechte Schule zugewiesen. Danach melden die Eltern ihr Kind direkt an der zugewiesenen Schule an und reichen persönliche Dokumente, die Geburtsurkunde und Zeugnisse aus früheren Schulen ein.
🔗 Ausführlichere Informationen zur Anmeldung eines Kindes an einer Schule in Deutschland mit den Adressen und Kontakten aller Schulämter in Berlin finden Sie in unserem Artikel.
Was gilt als Verletzung der Schulpflicht? Welche Folgen haben Fehlzeiten in Deutschland?
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📌 Wenn ein Schüler ohne triftigen Grund dem Unterricht fernbleibt, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Krankheit muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden, andere Gründe sind mit der Schulleitung abzustimmen. Liegt keine Entschuldigung vor, wird das Fehlen als unentschuldigt bewertet.
Viele ukrainische Familien planen ihren Urlaub, ohne die Schulpflicht zu berücksichtigen. Beispielsweise fahren sie einige Tage früher in die Ferien oder kommen später aus den Schulferien zurück. Solche Fälle gelten als Schulversäumnis und können mit Bußgeldern geahndet werden. Wenn die Eltern die Initiatoren sind, richtet sich die Schule direkt an sie.
📌 Schüler, die während der Unterrichtszeit in öffentlichen Räumen angetroffen werden, können vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Zunächst erfolgt ein Präventionsgespräch, bei wiederholten Verstößen drohen jedoch Bußgelder: in Berlin bis zu 2500 €, in den meisten anderen Bundesländern bis zu 1000 €.
❗️ Wichtig
Für Kinder unter 14 Jahren zahlen die Eltern das Bußgeld, ab 14 Jahren der Schüler selbst; bei fehlenden finanziellen Mitteln kann Sozialarbeit angeordnet werden. In Extremfällen ist auch ein Strafverfahren möglich.
📌 Zunächst ist die Schule für die Überwachung der Anwesenheit verantwortlich. Klassenlehrer oder Fachlehrer erfassen Fehlzeiten, klären Gründe, sprechen mit Eltern oder Schülern, arbeiten mit Sozialdiensten und dem Schulpsychologen. Bleibt das Problem bestehen, wird es an das Ordnungsamt weitergeleitet, danach an das Schulamt, das ein Zwangsgeld verhängen, eine zwangsweise Zuführung zum Unterricht (Schulzwang) anordnen oder sogar ein Gerichtsverfahren einleiten kann.
📌 Ignorieren Eltern die Situation und motivieren ihr Kind nicht zum Schulbesuch, kann das Jugendamt einschreiten. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist (z. B. durch Mobbing oder familiäre Konflikte), kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten und im Extremfall die elterlichen Rechte einschränken. Das Hauptziel des Jugendamts ist jedoch nicht die Bestrafung, sondern die Unterstützung der Familie durch Beratung und Hilfe von Psychologen und Sozialarbeitern.
Wie entschuldigt man das Fehlen in der Schule richtig?
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Die Schulpflicht schließt nicht aus, dass ein Kind aus bestimmten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann — etwa wegen Krankheit, Sportwettkämpfen oder familiären Ereignissen. In solchen Fällen gibt es die Entschuldigung, mit der Eltern die Abwesenheit begründen.
Wenn ein Kind plötzlich erkrankt oder andere unvorhergesehene Umstände eintreten, sollte die Schule so schnell wie möglich informiert werden — am besten telefonisch im Sekretariat oder per E-Mail, idealerweise vor Unterrichtsbeginn.
Zusätzlich zur mündlichen oder elektronischen Mitteilung erwartet die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Darin werden Grund und Dauer der Abwesenheit angegeben. Meistens wird das Schreiben am ersten Tag der Rückkehr abgegeben, jedoch spätestens am dritten Fehltag.
❗️Wichtig ist der Unterschied zwischen „Entschuldigung“ und „Beurlaubung“. Fehlt ein Kind ohne vorherige Genehmigung und bringen die Eltern erst im Nachhinein eine Entschuldigung, muss die Schule diese nicht akzeptieren. Bei geplanten Ereignissen (z. B. Hochzeit oder Familienreise) muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.
Zu ärztlichen Attesten (Attest): Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Schule. Häufig wird ein Attest nach 5 Fehltagen verlangt, ein ärztliches Gutachten nach 10 Tagen. Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht. In Berlin dürfen Schulen laut Senatsbeschluss (16.12.2022) ein Attest nur bei begründetem Anlass verlangen, z. B. bei häufigen Fehlzeiten oder Gefährdung der Schulleistungen.
Kann man von der Schulpflicht befreit werden?
In Ausnahmefällen — ja.
📌 Vor der Einschulung in die Grundschule können Eltern einen Antrag auf Rückstellung um ein Jahr stellen, wenn die Entwicklung des Kindes noch nicht ausreichend ist. Die Entscheidung trifft die regionale Schulaufsicht.
📌 Eine vollständige Befreiung von der Schulpflicht bis 18 Jahre ist nahezu unmöglich. Sie ist nur dann zulässig, wenn ein Kind selbst in einer Förderschule aufgrund schwerer Erkrankungen oder Behinderungen nicht unterrichtet werden kann. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und in Abstimmung mit den Eltern.
📌 § 43a Berliner Schulgesetz erlaubt eine Befreiung nur „aus wichtigem Grund“ und ausschließlich auf offiziellen Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde.
Auch zeitlich begrenzte Lösungen sind möglich: z. B. angepasstes Lernen während einer Rehabilitation, Unterricht im Krankenhaus oder sogar vorübergehendes Homeschooling.
📌 Zieht die Familie ins Ausland, muss eine Schulbescheinigung des Kindes im neuen Land vorgelegt werden. Der bloße Umzug hebt die Schulpflicht nicht automatisch auf.
Für eine Befreiung ist ein Antrag beim Schulamt oder bei der Schulleitung erforderlich, zusammen mit Nachweisen (ärztliche Atteste, Schulbescheinigung im Ausland etc.). Wird der Antrag bewilligt, kann die Schulpflicht ausgesetzt oder die Form des Unterrichts angepasst werden. Wird er abgelehnt, gilt ein unentschuldigtes Fehlen weiterhin als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Was tun, wenn das Kind nicht zur Schule gehen will?
📌 Wichtig ist zunächst, das Kind nicht zu bestrafen und Schulschwänzen nicht zu unterstützen — das verschärft die Situation nur. Stattdessen sollte man besprechen, warum das Kind nicht zur Schule gehen möchte.
📌 Ein Gespräch mit dem Schulpsychologen oder Sozialarbeiter kann helfen. Diese Beratungen sind kostenlos, vertraulich und können sowohl von der Schule als auch von den Eltern angestoßen werden.
📌 Auch das Jugendamt kann von Eltern kontaktiert werden, wenn Sorgen bestehen. Dort informiert man über Hilfsangebote, von Einzelberatungen bis hin zu sozialpädagogischer Familienhilfe.
Das Jugendamt kann anbieten:
- Erziehungsberatung — kostenlose Beratung für Eltern und Kinder, oft ohne Voranmeldung möglich.
- Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistand — ein Fachkraft, die im Alltag mit Kind und Familie arbeitet (besonders bei tiefergehenden Problemen).
- Hilfeplan — gemeinsame Beratung mit Eltern, Kind, Schule, Jugendamt und Psychologen zur Festlegung weiterer Schritte.
🔗 Wenn Sie vermuten oder wissen, dass Ihr Kind in der Schule gemobbt wird, finden Sie hilfreiche Informationen in unserem Artikel.
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